Bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern wenden Sie sich bitte an:
Frau Grit Lissner
0381-70 060 770
grit.lissner@fahrschulservice-mv.de
Fahrlehrerausbildung - Noch freie Plätze für den Kurs ab 07.09.2026!
Sie möchten Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden?
Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind momentan für gut ausgebildete Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer super.Durch die demographische Lage auf dem Arbeitsmarkt der Fahrschulen und die hohe Anzahl von Fahrschülern werden in allen Bundesländern Fahrlehrer gesucht.
Wenn Sie bereit sind sich zu engagieren und sich auf die unterschiedlichsten Menschen als Schüler einstellen können, erwartet Sie ein sehr interessantes, abwechslungsreiches und zukunftssicheres Berufsfeld.
Ihre spätere Tätigkeit besteht hauptsächlich aus dem Unterrichten in Theorie und Praxis. Sie bilden Fahrschüler sowohl praktisch in einem Kraftfahrzeug als auch theoretisch für den Erwerb eines Führerscheins aus. Dabei sind Kreativität und pädagogisches Geschick gefragt.
Aber auch die Organisation der Ausbildung gehört zu Ihren späteren Aufgaben. So müssen Sie beispielsweise unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Wünsche der Fahrschüler Ihren Tagesablauf selbst planen und die notwendigen Strecken zum Schulen koordinieren. Auch im Angestelltenverhältnis werden Sie so ein hohes Maß an Eigenverantwortung tragen und selbständig Entscheidungen treffen.
Unterstützt werden Sie dabei in der Regel durch hochmoderne Lehrprogramme und elektronische Organisationshilfen in Ihrer Fahrschule. Ständige Innovationen helfen die Ausbildung in der Fahrschule zu verbessern. Dies reicht von elektronischen Aufzeichnungsmöglichkeiten des Ausbildungsverlaufs, über aktuellste Unterrichtsmedien mit Online-Unterstützung, bis hin zu High-Tech-Simulatoren.
Die Entwicklung des Individualverkehrs in der Zukunft wird auch den Fahrlehrerberuf verändern. Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer müssen sich immer mehr mit zukunftsorientierten aber auch anspruchsvollen Systemen auskennen. Dadurch wird ihre Tätigkeit allerdings auch noch abwechslungsreicher und interessanter.
Die Chancen für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sich weiter zu qualifizieren sind vielfältig. Neben der Erweiterung des grundlegenden Tätigkeitsbereichs als PKW-Ausbilder durch die Qualifikation zum Motorrad-, Lkw- oder Busfahrlehrer gibt es die Möglichkeit sich zum Verkehrssicherheitstrainer, zum Referenten in der Berufskraftfahreraus- und -weiterbildung, zum Seminarleiter und Mobilitätsberater oder für die MPU-Beratung und vieles weitere mehr ausbilden zu lassen.
Ausbildungsplätze und Arbeitsstellen stehen in großer Anzahl zur Verfügung und bei der Vermittlung der Ausbildungsfahrschule sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wir bilden seit mittlerweile 10 Jahren Fahrlehreranwärter aus, vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung mit einer starken Erfolgsquote. Nutzen Sie unsere Erfahrung im Berufsfeld der Fahrschulen.
Starten Sie mit unserer Hilfe Ihre Ausbildung in einen zukunftsträchtigen Beruf mit sehr guten Perspektiven und vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten. Informieren Sie sich ausführlich und fordern Sie unverbindlich unser Informationsmaterial an.
Wir sind selbstverständlich zertifiziert.
Fahrlehrerausbildung Klasse BE
Voraussetzungen nach § 2 Fahrlehrergesetz:
- Mindestalter: 21 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 20 Jahren)
- Körperliche und geistige Eignung
- Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Auszug aus dem Fahreignungsregister und polizeiliches Führungszeugnis
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Führerschein Klasse B seit 3 Jahren
- Führerschein Klasse BE bis zum Beginn der Theorieausbildung (Zulassung zur Prüfung nur mit Klasse BE möglich)
- Ausbildung laut Fahrlehrergesetz: 1 Monat Einweisung, 8 Monate Theorieausbildung, mindestens 4 Monate Ausbildungspraktikum
- Prüfungen: fahrpraktische Prüfung Klasse BE, schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung, Lehrproben in Theorie und Praxis
Kontakt:
Frau Grit Lissner
Telefon: 0381-70 060 770
E-Mail: grit.lissner@fahrschulservice-mv.de
Grundfahrlehrerlaubnis BE - Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung für Bewerber der Fahrlehrerlaubnis BE verläuft in mehreren Phasen und erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Einführungsphase (1 Monat):
- Einwöchige Einführung mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
- Anschließende zweiwöchige Hospitationsphase mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten je Ausbildungswoche in einer Ausbildungsfahrschule
- Abschließende einwöchige Auswertungsphase mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Ausbildungsphase - Theorie in der Ausbildungsstätte (7 Monate):
- Theoretischer Teil mit Fahrschulpädagogik, Verkehrsverhaltenslehre, Straßenverkehrsvorschriften
- Allgemeinrechtliche Grundkenntnisse und Basiswissen zur Kfz-Technik
- Vorkenntnisse in Pädagogik, Recht oder Technik sind nicht erforderlich
- Im 5. Monat: einwöchige Hospitation in der Ausbildungsfahrschule
- Vorbereitung auf die praktische Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule
- Rollenspiele zum Planen und Gestalten von Theoriestunden
- Gezielte Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung durch Probeklausuren unter Prüfungsbedingungen
- Training von simulierten mündlichen Prüfungen
1. Teilprüfung „Fahrpraktische Prüfung“:
- Erste Prüfung bereits in der ersten Ausbildungsphase
- 60-minütige praktische Prüfung mit Anhänger
- Nachweis eines verkehrsgerechten, gewandten, umweltbewussten und sicheren Fahrverhaltens
2. Teilprüfung „Fachkundeprüfung“:
- Schriftliche Fachkundeprüfung im Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Rostock
- Klausur über 5 Stunden
- 3 - 4 Wochen später: mündliche Fachkundeprüfung über 30 Minuten im Landesamt
3. Teilprüfung „Lehrproben“:
- Nach Abschluss des Praktikums in der Ausbildungsfahrschule
- Theoretische und praktische Lehrprobe im Rahmen des Ausbildungsbetriebes
- Nachweis der Fähigkeit, Fahrschülern theoretischen und praktischen Unterricht zu vermitteln
- Bei Bestehen aller Prüfungsteile: unbefristete Fahrlehrerlaubnis
1. Teilprüfung „Fahrpraktische Prüfung“:
- Erste Prüfung bereits in der ersten Ausbildungsphase
- 60-minütige praktische Prüfung mit Anhänger
- Nachweis eines verkehrsgerechten, gewandten, umweltbewussten und sicheren Fahrverhaltens
2. Teilprüfung „Fachkundeprüfung“:
- Schriftliche Fachkundeprüfung im Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Rostock
- Klausur über 5 Stunden
- 3 - 4 Wochen später: mündliche Fachkundeprüfung über 30 Minuten im Landesamt
3. Teilprüfung „Lehrproben“:
- Nach Abschluss des Praktikums in der Ausbildungsfahrschule
- Theoretische und praktische Lehrprobe im Rahmen des Ausbildungsbetriebes
- Nachweis der Fähigkeit, Fahrschülern theoretischen und praktischen Unterricht zu vermitteln
- Bei Bestehen aller Prüfungsteile: unbefristete Fahrlehrerlaubnis
Kurzzusammenfassung
Fahrlehrerausbildung Klasse BE
1 Woche Einführung
2 Wochen Hospitation
1 Woche Auswertung
Theoretische Ausbildungsphase
7 Monate theoretischer Unterricht in der Ausbildungsstätte
Ausbildung in den Kompetenzbereichen: Recht, Technik, Pädagogik, Verkehrsverhalten
Vorbereitung auf die schriftliche + mündliche Fachkundeprüfung
Mindestens 4 Monate
Ausbildung nach Qualitätskriterien der Fahrschulausbildung
Beachtung des Rahmenlehrplans
Lehrproben Theorie und Praxis im realen Fahrschulbetrieb