Bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern wenden Sie sich bitte an:
Frau Grit Lissner
0381-70 060 770
grit.lissner@fahrschulservice-mv.de
Fahrlehrerausbildung
Sie möchten Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden?
Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind momentan für gut ausgebildete Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer super.Durch die demographische Lage auf dem Arbeitsmarkt der Fahrschulen und die hohe Anzahl von Fahrschülern werden in allen Bundesländern Fahrlehrer gesucht.
Wenn Sie bereit sind sich zu engagieren und sich auf die unterschiedlichsten Menschen als Schüler einstellen können, erwartet Sie ein sehr interessantes, abwechslungsreiches und zukunftssicheres Berufsfeld.
Ihre spätere Tätigkeit besteht hauptsächlich aus dem Unterrichten in Theorie und Praxis. Sie bilden Fahrschüler sowohl praktisch in einem Kraftfahrzeug als auch theoretisch für den Erwerb eines Führerscheins aus. Dabei sind Kreativität und pädagogisches Geschick gefragt.
Aber auch die Organisation der Ausbildung gehört zu Ihren späteren Aufgaben. So müssen Sie beispielsweise unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Wünsche der Fahrschüler Ihren Tagesablauf selbst planen und die notwendigen Strecken zum Schulen koordinieren. Auch im Angestelltenverhältnis werden Sie so ein hohes Maß an Eigenverantwortung tragen und selbständig Entscheidungen treffen.
Unterstützt werden Sie dabei in der Regel durch hochmoderne Lehrprogramme und elektronische Organisationshilfen in Ihrer Fahrschule. Ständige Innovationen helfen die Ausbildung in der Fahrschule zu verbessern. Dies reicht von elektronischen Aufzeichnungsmöglichkeiten des Ausbildungsverlaufs, über aktuellste Unterrichtsmedien mit Online-Unterstützung, bis hin zu High-Tech-Simulatoren.
Die Entwicklung des Individualverkehrs in der Zukunft wird auch den Fahrlehrerberuf verändern. Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer müssen sich immer mehr mit zukunftsorientierten aber auch anspruchsvollen Systemen auskennen. Dadurch wird ihre Tätigkeit allerdings auch noch abwechslungsreicher und interessanter.
Die Chancen für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sich weiter zu qualifizieren sind vielfältig. Neben der Erweiterung des grundlegenden Tätigkeitsbereichs als PKW-Ausbilder durch die Qualifikation zum Motorrad-, Lkw- oder Busfahrlehrer gibt es die Möglichkeit sich zum Verkehrssicherheitstrainer, zum Referenten in der Berufskraftfahreraus- und -weiterbildung, zum Seminarleiter und Mobilitätsberater oder für die MPU-Beratung und vieles weitere mehr ausbilden zu lassen.
Ausbildungsplätze und Arbeitsstellen stehen in großer Anzahl zur Verfügung und bei der Vermittlung der Ausbildungsfahrschule sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wir bilden seit mittlerweile 10 Jahren Fahrlehreranwärter aus, vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung mit einer starken Erfolgsquote. Nutzen Sie unsere Erfahrung im Berufsfeld der Fahrschulen.
Starten Sie mit unserer Hilfe Ihre Ausbildung in einen zukunftsträchtigen Beruf mit sehr guten Perspektiven und vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten. Informieren Sie sich ausführlich und fordern Sie unverbindlich unser Informationsmaterial an.
Wir sind selbstverständlich zertifiziert.

Fahrlehrerausbildung Klasse BE
Voraussetzungen nach § 2 Fahrlehrergesetz:
- Mindestalter: 21 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 20 Jahren)
- Körperliche und geistige Eignung
- Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Auszug aus dem Fahreignungsregister und polizeiliches Führungszeugnis
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Führerschein Klasse B seit 3 Jahren
- Führerschein Klasse BE bis zum Beginn der Theorieausbildung (Zulassung zur Prüfung nur mit Klasse BE möglich)
- Ausbildung laut Fahrlehrergesetz: 1 Monat Einweisung, 8 Monate Theorieausbildung, mindestens 4 Monate Ausbildungspraktikum
- Prüfungen: fahrpraktische Prüfung Klasse BE, schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung, Lehrproben in Theorie und Praxis
Kontakt:
Frau Grit Lissner
Telefon: 0381-70 060 770
E-Mail: grit.lissner@fahrschulservice-mv.de
Grundfahrlehrerlaubnis BE - Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung für Bewerber der Fahrlehrerlaubnis BE verläuft in mehreren Phasen und erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Einführungsphase (1 Monat):
- Einwöchige Einführung mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
- Anschließende zweiwöchige Hospitationsphase mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten je Ausbildungswoche in einer Ausbildungsfahrschule
- Abschließende einwöchige Auswertungsphase mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Ausbildungsphase - Theorie in der Ausbildungsstätte (7 Monate):
- Theoretischer Teil mit Fahrschulpädagogik, Verkehrsverhaltenslehre, Straßenverkehrsvorschriften
- Allgemeinrechtliche Grundkenntnisse und Basiswissen zur Kfz-Technik
- Vorkenntnisse in Pädagogik, Recht oder Technik sind nicht erforderlich
- Im 5. Monat: einwöchige Hospitation in der Ausbildungsfahrschule
- Vorbereitung auf die praktische Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule
- Rollenspiele zum Planen und Gestalten von Theoriestunden
- Gezielte Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung durch Probeklausuren unter Prüfungsbedingungen
- Training von simulierten mündlichen Prüfungen
1. Teilprüfung „Fahrpraktische Prüfung“:
- Erste Prüfung bereits in der ersten Ausbildungsphase
- 60-minütige praktische Prüfung mit Anhänger
- Nachweis eines verkehrsgerechten, gewandten, umweltbewussten und sicheren Fahrverhaltens
2. Teilprüfung „Fachkundeprüfung“:
- Schriftliche Fachkundeprüfung im Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Rostock
- Klausur über 5 Stunden
- 3 - 4 Wochen später: mündliche Fachkundeprüfung über 30 Minuten im Landesamt
3. Teilprüfung „Lehrproben“:
- Nach Abschluss des Praktikums in der Ausbildungsfahrschule
- Theoretische und praktische Lehrprobe im Rahmen des Ausbildungsbetriebes
- Nachweis der Fähigkeit, Fahrschülern theoretischen und praktischen Unterricht zu vermitteln
- Bei Bestehen aller Prüfungsteile: unbefristete Fahrlehrerlaubnis
1. Teilprüfung „Fahrpraktische Prüfung“:
- Erste Prüfung bereits in der ersten Ausbildungsphase
- 60-minütige praktische Prüfung mit Anhänger
- Nachweis eines verkehrsgerechten, gewandten, umweltbewussten und sicheren Fahrverhaltens
2. Teilprüfung „Fachkundeprüfung“:
- Schriftliche Fachkundeprüfung im Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Rostock
- Klausur über 5 Stunden
- 3 - 4 Wochen später: mündliche Fachkundeprüfung über 30 Minuten im Landesamt
3. Teilprüfung „Lehrproben“:
- Nach Abschluss des Praktikums in der Ausbildungsfahrschule
- Theoretische und praktische Lehrprobe im Rahmen des Ausbildungsbetriebes
- Nachweis der Fähigkeit, Fahrschülern theoretischen und praktischen Unterricht zu vermitteln
- Bei Bestehen aller Prüfungsteile: unbefristete Fahrlehrerlaubnis
Kurzzusammenfassung
Fahrlehrerausbildung Klasse BE
1 Woche Einführung
2 Wochen Hospitation
1 Woche Auswertung
Theoretische Ausbildungsphase
7 Monate theoretischer Unterricht in der Ausbildungsstätte
Ausbildung in den Kompetenzbereichen: Recht, Technik, Pädagogik, Verkehrsverhalten
Vorbereitung auf die schriftliche + mündliche Fachkundeprüfung
Mindestens 4 Monate
Ausbildung nach Qualitätskriterien der Fahrschulausbildung
Beachtung des Rahmenlehrplans
Lehrproben Theorie und Praxis im realen Fahrschulbetrieb
Leitbild der Fahrlehrerausbildungsstätte
1. Unser Selbstverständnis
Unsere Fahrlehrerausbildungsstätte steht für eine qualitätsorientierte, praxisnahe und zukunftsorientierte berufliche Qualifizierung von Menschen, die den Beruf der Fahrlehrerin bzw. des Fahrlehrers erlernen oder sich in diesem Beruf weiterentwickeln möchten.
Unser Ziel ist es, unsere Teilnehmenden fachlich, pädagogisch und persönlich bestmöglich auf eine nachhaltige berufliche Tätigkeit vorzubereiten und ihre Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Dabei verstehen wir Bildung als individuellen Entwicklungsprozess. Die unterschiedlichen persönlichen Voraussetzungen, Vorkenntnisse, Lerngeschwindigkeiten und beruflichen Ziele unserer Teilnehmenden berücksichtigen wir in der Gestaltung unserer Bildungsangebote.
2. Teilnehmerorientierung und Chancengleichheit
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.
Wir begegnen allen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Sprache, Religion, Behinderung oder sozialem Hintergrund mit Respekt und Wertschätzung. Diskriminierung und Benachteiligung haben in unserer Einrichtung keinen Platz.
Wir schaffen eine Lernatmosphäre, in der Fragen, Fehler und unterschiedliche Lernvoraussetzungen als Bestandteil des Lernprozesses verstanden werden.
Durch individuelle Beratung, regelmäßige Rückmeldungen und geeignete pädagogische Methoden unterstützen wir unsere Teilnehmenden dabei, ihre persönlichen und beruflichen Ziele zu erreichen.
3. Qualität und Professionalität
Wir verpflichten uns zu einer kontinuierlichen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität unserer Bildungsleistungen.
Unsere Lehrkräfte verfügen über die erforderlichen fachlichen und pädagogischen Kompetenzen und bilden sich regelmäßig weiter. Wir überprüfen die Qualität unserer Unterrichts- und Ausbildungsprozesse systematisch und beziehen dabei auch die Rückmeldungen unserer Teilnehmenden ein.
Bei der Ausbildung orientieren wir uns an den geltenden gesetzlichen und fachlichen Anforderungen sowie an aktuellen Erkenntnissen der Fahrlehrerausbildung. Die gesetzlichen Qualitätskriterien für theoretischen und praktischen Unterricht berücksichtigen unter anderem Strukturierung, Praxisbezug, fachliche Vermittlung, Binnendifferenzierung, Lernkontrollen und die Orientierung am Ausbildungsstand.
4. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsorientierung
Unser Bildungsangebot orientiert sich an den aktuellen Anforderungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes.
Wir beobachten Entwicklungen im Fahrlehrerberuf, in Fahrschulen und im Bereich der beruflichen Mobilität und berücksichtigen diese bei der Planung und Weiterentwicklung unserer Bildungsangebote.
Unser Anspruch ist nicht allein die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierung, sondern die nachhaltige berufliche Integration unserer Teilnehmenden.
Hierzu unterstützen wir die Teilnehmenden bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven und fördern insbesondere die für eine erfolgreiche Tätigkeit als Fahrlehrerin bzw. Fahrlehrer erforderlichen fachlichen, pädagogischen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen.
5. Individuelle Förderung
Wir berücksichtigen die individuellen Voraussetzungen und Förderbedarfe unserer Teilnehmenden.
Durch Beratungsgespräche, Lernstandsbeobachtungen, individuelle Rückmeldungen und geeignete methodisch-didaktische Maßnahmen unterstützen wir den persönlichen Lernfortschritt.
Unser Ziel ist es, vorhandene Kompetenzen zu erkennen, Lernhemmnisse frühzeitig festzustellen und gemeinsam mit den Teilnehmenden geeignete Lösungen zu entwickeln.
6. Praxisorientierung
Eine hochwertige Fahrlehrerausbildung muss Theorie und Praxis miteinander verbinden.
Deshalb legen wir besonderen Wert auf einen hohen Praxisbezug und auf die Übertragung der erworbenen Kenntnisse in berufliche Handlungssituationen.
Unsere Ausbildung soll die Teilnehmenden dazu befähigen, Unterricht fachlich korrekt, verständlich, zielgruppenorientiert und verantwortungsvoll zu gestalten sowie Fahrschülerinnen und Fahrschüler individuell in ihrem Lernprozess zu begleiten.
7. Zusammenarbeit mit Partnern
Wir pflegen eine verlässliche Zusammenarbeit mit relevanten Partnern des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes.
Hierzu gehören insbesondere die Ausbildungsfahrschulen, Behörden, Fahrlehrerverbände, andere Bildungseinrichtungen sowie weitere regionale und überregionale Akteure.
Durch diesen Austausch erhalten wir Rückmeldungen über aktuelle Anforderungen des Berufsfeldes und können unsere Bildungsangebote bedarfsgerecht weiterentwickeln.
8. Zufriedenheit und Beschwerdemanagement
Die Zufriedenheit unserer Teilnehmenden ist ein wichtiger Bestandteil unserer Qualitätssicherung.
Wir führen regelmäßige Teilnehmerbefragungen durch und nehmen Anregungen, Kritik und Beschwerden ernst. Beschwerden werden nachvollziehbar bearbeitet und fließen – soweit sinnvoll und möglich – in Verbesserungsmaßnahmen ein.
Unser Beschwerdemanagement dient nicht nur der Bearbeitung einzelner Anliegen, sondern auch der kontinuierlichen Verbesserung unserer Bildungsleistungen.
9. Kontinuierliche Verbesserung
Wir verstehen Qualität als fortlaufenden Entwicklungsprozess.
Die Ergebnisse aus Teilnehmerbefragungen, Prüfungsergebnissen, internen Auswertungen, Rückmeldungen von Kooperationspartnern und arbeitsmarktbezogenen Entwicklungen werden regelmäßig ausgewertet.
Aus den gewonnenen Erkenntnissen leiten wir konkrete Verbesserungsmaßnahmen ab und überprüfen deren Wirksamkeit.
Damit verfolgen wir das Ziel, unsere Organisation, unsere Lehrkräfte, unsere Ausbildungsprozesse und unsere Bildungsangebote kontinuierlich weiterzuentwickeln.
10. Unser Qualitätsversprechen
Wir verpflichten uns zu:
- einer wertschätzenden und respektvollen Zusammenarbeit,
- einer individuellen und teilnehmerorientierten Betreuung,
- fachlich qualifiziertem und pädagogisch kompetentem Unterricht,
- einer praxisnahen und arbeitsmarktorientierten Ausbildung,
- transparenten Bildungs- und Beratungsprozessen,
- der Einhaltung gesetzlicher und fachlicher Anforderungen,
- einer regelmäßigen Überprüfung unserer Bildungsqualität,
- einem offenen Umgang mit Anregungen und Beschwerden,
- der kontinuierlichen Weiterbildung unserer Mitarbeitenden und
- der stetigen Verbesserung unserer Leistungen.
Unser Anspruch ist es, Menschen qualifiziert auf den Beruf der Fahrlehrerin bzw. des Fahrlehrers vorzubereiten und sie auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen beruflichen Perspektive kompetent, individuell und verlässlich zu begleiten.