Kurswahl

2025

Fahrlehrerfortbildung dreitägig nach FahrlG § 53, Abs. 1

320 € (Mitglieder) | 400 € (Nichtmitglieder)


Fahrlehrerfortbildung eintägig nach FahrlG § 53, Abs. 1

160 € (Mitglieder) | 200 € (Nichtmitglieder)


Fahrlehrerfortbildung eintägig nach FahrlG § 53, Abs. 1

160 € (Mitglieder) | 200 € (Nichtmitglieder)


Ausbilderfortbildung BKF FahrlG § 53, Abs. 1

200 € (Mitglieder) | 300 € (Nichtmitglieder)


Teilnehmerdaten




Optional
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In allen Fortbildungen sind die Seminarunterlagen, Tagungsgetränke sowie das Mittagessen enthalten.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten!

Ich habe die AGB gelesen:

AGB/Teilnahmebedingungen

  1. Anmeldung

    Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Lehrveranstaltung der Fahrschul-Service Mecklenburg-Vorpommern GmbH muss vor Beginn des Lehrganges schriftlich erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen sowie die jeweiligen gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und sofort, spätestens bis 3 Tage vor Beginn der Lehrveranstaltung bestätigt. Kurzfristige Anmeldungen sind möglich, wobei die Teilnahme am Lehrgang unverbindlich ist.

  2. Zahlungsbedingungen

    Der Teilnehmer erhält über die Lehrgangsgebühren und Lernmittel eine Rechnung. In diesem Rechnungsbetrag sind Kosten für die Fortbildung und die Bewirtung enthalten. Der Teilnehmer hat die Gebühr für die Veranstaltung, unabhängig von den Leistungen Dritter, bis zum genannten Zahlungsziel auf der Rechnung, bei kurzfristigen Anmeldungen spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn zu bezahlen.

    Rücktritt
    Der Teilnehmer kann bis 14 Tage vor Beginn der Lehrveranstaltung vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Gebühren erhoben werden. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Tritt der Teilnehmer später vom Vertrag zurück, so ist an die Fahrschul-Service Mecklenburg-Vorpommern GmbH eine Entschädigung in Höhe von 25% der Kursgebühren für die getroffenen Lehrgangsvorbereitungen bzw. Aufwendungen des Veranstalters zu bezahlen, soweit keine geeigneten Ersatzteilnehmer zur Verfügung stehen bzw. vom Zurücktretenden gestellt werden. Teilnehmer, die nach Beginn der Lehrveranstaltung zurücktreten oder zu dieser nicht oder nur zeitweilig erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.

  3. Absage von Lehrveranstaltungen

    Die Fahrschul-Service Mecklenburg-Vorpommern GmbH hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung Lehrveranstaltungen abzusagen. In diesem Falle werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen dem Teilnehmer nicht.

  4. Wechsel der Referenten

    Die Fahrschul-Service Mecklenburg-Vorpommern GmbH behält sich den Wechsel angekündigter Referenten aus organisatorischen Gründen, unter Wahrung der Veranstaltungsqualität, vor. Der Wechsel eines Referenten berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühr.

  5. Vertragliche Haftungsbeschränkung

    Die Fahrschul-Service Mecklenburg-Vorpommern GmbH schließt ihre Haftung aus für Schäden, die durch leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der GmbH oder Ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der GmbH oder Ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für uns zurechenbare Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmer.

  6. Ersatzteilnehmer

    Ersatzteilnehmer können gestellt werden.

  7. Copyright

    Sämtliche Lehrmittel und Lernmittel dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Fahrschul-Service Mecklenburg-Vorpommern GmbH vervielfältigt und weitergereicht werden.

  8. Datenschutz

    Zum Zweck der Vertragsdurchführung dürfen persönliche Daten elektronisch gespeichert und manuell verarbeitet und entsprechend dieser Vereinbarung an zuständige Behörden oder Institutionen (Führerscheinstellen, Landesamt) übermittelt werden. Ohne Einwilligung hierzu können Vertragsleistungen nur unzureichend erbracht werden.

  9. Gerichtstand

    Gerichtstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Rostock.